Reform der Naturgesetze

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Bernd

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Artikel 135 Meteoriten II

Artikel 135 Meteoriten II

(1) Ab 1.1.2005 werden Meteoriten und Kometen zu Meteoriten II zusammengelegt.

(2) Wenn ein Komet oder ein Meteorit über der Erdatmosphäre leuchten will, muss er zunächst einen 16-seitigen Antrag mit zwei Anhängen bei der unteren Milchstraßenbehörde wahrheitsgemäß gefüllt abgeben.

(3) Kometen dürfen nur noch ohne Genehmigung leuchten, wenn sie Mengen von kosmischen Staub, die 2 Kg/Lebensjahr übersteigen, vorher abgegeben haben.

(4) Kometen müssen überall dort leuchten, wo sie gebraucht werden.

(5) Auch Meteoriten müssen überall dort leuchten, wo sie gebraucht werden.

(6) Jede beliebige Farbe ist zumutbar. Ein Komet kann das Leuchten nicht einfach nur deshalb ablehnen, weil es Infrarot ist.

(7) Wenn ein Komet sich weigert zu leuchten oder an Stellen leuchtet, für die er keine Genehmigung hat (schwarzer Strahler), so kann ihm für die Dauer von bis zu 1500 Jahren der Schweif entzogen werden.

(8) Meteoriten, die verglühen, dürfen nur noch jeweils einen Wunsch erfüllen.
 

Bernd

Foren-Redakteur
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Artikel 136
Kosmische Zensur

(1) Singularitäten unterliegen der Zensur.
(2) Insbesondere ist es dem Kosmos nicht gestattet, Schwarze Löcher offen zu Zeigen.
(3) Niemand darf seine Haare mit aus einem Schwarzen Loch herausbringen. Eine Person, die ein schwarzes Loch verlässt, muss sich vorher rasieren.
(4) Gott darf seine Würfel verbergen, indem er sie so weit wirft, dass sie vom Tisch herunter rollen.
(5) Nur Hawking und Penrose ist ein Widerspruch gestattet. Widerspruch ist in der zentralen Kosmischen Untertassen-Behörde einzulegen.
 

Bernd

Foren-Redakteur
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Artikel 137 (Schmuck)

(1) Kein Planet darf wegen der auf ihm herrschenden oder ihn umgebenden Witterung benachteiligt werden.

(2) Durch ein Bundesgesetz kann festgelegt werden, ob ein Planet im Unterricht Ringe tragen darf oder nicht. Wenn festgelegt wird, dass ein Planet Ringe tragen darf, so dürfen das auch alle anderen.

(3) Sie sind aber nicht dazu verpflichtet.

(4) Wenn ein Planet im Unterricht unberechtigt einen oder mehrere Ringe trägt in einem Planetensystem, wo das verboten ist, sollen von ihm in regelmäßigem Abstand mit einem Spiegelteleskop Bilder gemacht werden. Er darf sich nur in der Mittleren Zone des Planetensystems aufhalten.

(5) Ein Planet darf keinen Mond ausschließlich dazu einsetzen, ihn vor der kosmischen Witterung zu bewahren.

(6) Ein Mond hat seinen Planeten zu umkreisen. Leichte Abweichungen von der Kreisbahn sind zulässig.

(7) Ein Mond darf keine Ringe tragen.
 

Bernd

Foren-Redakteur
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Artikel 140

Feinstaub

(1) Feinstaub ensteht durch einen iterativen Prozess aus Staub. Jeder beliebige Körper kann zu Feinstaub verarbeitet werden.

(2) Es gibt verschiedene Arten von Feinstaub. Der feinste ist so fein, dass man ihn nicht sehen oder wiegen kann. Er entsteht, wenn man einen Mengerschwamm aus dem ganzen feilt und das Resultat durch einen Sierpinsky-Teppich gießt, um es zu filtern.

(3) Feinstaub darf nicht in die Nase gelangen. Mathematiker sind dabei besonders gefährdet.

(4) Wenn man den Mengerschwamm schüttelt, fällt Feinstaub heraus, der in ihm hängenblieb.

(5) Es ist nicht erlaubt, Feinstaub zu beschädigen, besonders, wenn er kleiner ist als der kleinste Quant.

(6) Schmetterlinge dürfen jährlich 0,0 g Feinstaub über ihre Flügel legen, was sie zum Glänzen bringt.
 

Bernd

Foren-Redakteur
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Es folgen die Anhänge (Amendments)

Anhang 1: Verbotsverbot

(1) Keinem Elementarteilchen ist es erlaubt, einem anderen etwas zu verbieten.

(2) Verbotene Zustände sind verboten.

(3) Wenn ein Teilchen einem anderen etwas verbietet, muss es sich umwandeln.

(4) Die Summe aller Verbote ist konstant.

Hinweis: Das allgemeine Verbotsverbotsgesetz wurde von den Herren Beelzebub und Teufel außer Kraft gesetzt. Sie argumentierten, wenn es verboten sei, Verbote zu verbieten, so sei es auch verboten, verbotene Verbote zu verbieten. Sie schickten einen Boten an das oberste Galaktische Justizial, wo für eine angemessene Einreihung in die Reihe der wartenden Gesetze gesorgt wurde.

Auf Schulhöfen wurde das Gesetz weitläufig ignoriert, indem diese zu verbotsverbotfreien Zonen erklärt wurden.
 

flammarion

Foren-Redakteur
Teammitglied
sag mal,

biste zu diesem abschnitt durch das handyverbot an schulen gekommen? ich finde das auch albern. warum verbietet man nicht die gewalt? das wäre doch wesentlich sinnvoller. allerdings könnten die erwachsenen dann auch keine kriege mehr führen, und das wäre doch ein seeehr schwerer verlust . . .
lg
 

Bernd

Foren-Redakteur
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Hallo, Flamma, eigentlich mehr, weil eine Außenministerin zurücktreten musste, weil sie eine Seite mit beleidigenden Karikaturen im Internet hat sperren lassen.
 

flammarion

Foren-Redakteur
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und,

was wurde beleidigt, der islam oder die informationsfreiheit? ist eigentlich egal. freie ausübung der religion ist ein menschenrecht und information steht auch jedem zu. darf also beides nicht beleidigt werden.
lg
 

Bernd

Foren-Redakteur
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Es sind drei Fragen: 1. ist die Beleidigung des Islam durch Karikaturen Information? 2. wurde der Islam wirklich beleidigt? 3. Soll es veröffentlicht werden oder nicht?

Meiner Meinung nach ist die Beleidígung anderer keine Information. Vielleicht doch?
Jedenfalls ist es diffizil und hat schon Menschenleben gekostet.
 

JoteS

Foren-Redakteur
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Information?

Hier geht es nicht um Informations- sondern um Meinungs- Gedanken- Religionsfreiheit.
Es geht im Grundsatz nicht um den Schutz unschuldiger Opfer von Fanatismus, sondern um den Schutz oben genannter Rechte.
Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass diese von jeder Kritik oder Satire befreit werden muss.
Wenn jemand jenseits der Vernunft (=Glauben ist nicht Wissen) mir aufdrängen und öffentlich laut sagen darf "Gott ist der Herr" dann muss ich auch öffentlich und laut sagen dürfen, dass selbiger mich am Arsche lecken kann, ohne dafür wegen "Blasphemie" eingesperrt zu werden.
Solange religiöse Fanatiker mir mit der Hölle drohen dürfen, muss ich sie auch verspotten dürfen. So einfach ist das im Grunde. Alles andere wäre der Beginn einer neuen Inquisition und ein Rückfall ins Mittelalter.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Das ist wahr. Aber es ist ein weites Feld.
Jedenfalls ist jetzt die Frage, ob eine Satire angebracht ist (in der Form "Verbotsverbot") - die nicht klarstellt, welche Meinung gemeint ist, sondern sich hier selbst nicht ernst nimmt. Letztlich war der Vorgang nur ein Auslöser für meinen Text, der jetzt unabhängig davon existiert.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Artikel 145 Verknüpfungen

(1) Wer verschiedene Welten miteinander verknüpft, ist dafür verantwortlich.

(2) Man kann sich nicht durch einen Hinweis auf die Distanzierung aus der Verantwortung stehlen.

(3) Wer einen unberechtigten Link auf die Hölle oder den Himmel oder das Jenseits erzeugt, muss damit rechnen, nach seinem Tode lange Zeit gegrillt zu werden.

(4) Der Abschnitt 3 ist nicht autorisiert und der Schöpfer distanziert sich von ihm.

(5) Auslegen von Uhren, die die Zeit anderer Welten anzeigen, auf Feldern, ist nicht gestattet. Insbesondere betrifft das Welten außerhalb unserer Raumzeit und Welten, die vor dem Urknall existierten. Auch zu Welten, die so klein sind, dass man sie beim Niesen wegpustet, darf keine Verknüpfung gelegt werden.

(6) Ausnahmebestimmung: Schwarze Löcher dürfen Haare haben, wenn sie regelmäßig zum Friseur gehen. Dabei übertragene Informationen sind zulässig.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Bitte selber machen. Im Moment liegt es nicht gedruckt vor.
Danke und viele Grüße von Bernd
 

Bernd

Foren-Redakteur
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Artikel 147 Währungs-Union

(1) der Wechselkurs von Lichtjahr, Meter, Zoll und Fuß wird mit Stichtag 31.4.2011 festgelegt. Anschließend ist es nicht mehr gestattet, ihn durch Erhöhung der Geschwindigkeit zu verändern.

(2) Der Kosmos wird halbiert.

(2.1) Die eine Hälfte (die Hölle) darf die Marktwirtschaft untersuchen. Erlaubt sind seinen Vertretern alle Angebote und Verträge.

Wer als Vertreter der Hölle keine Verträge abschließt, wird für jedes unnötig verflossene Jahr ein Jahr lang gegrillt.

(2.2.) Die andere Hälfte (der Himmel) darf nur reine Seelen aufnehmen. Im Himmel herrscht Planwirtschaft. Essen wird auf Ambrosia und Musik auf Harfen beschränkt.

Jede Seele darf rein werden. Dazu sind folgende Mittel möglich: 1. Beichte, 2. Absolution, 3. Ablassbriefe, 4. Verpflichtungserklärungen und 5. Himmelssteuern

Zwischen Himmel und Hölle ist ein gewisser Austausch möglich, wobei die Grenzen gewahrt bleiben müssen.

Um das Gleichgewicht zu halten, ist ein markt- und plangerechtes Angebot an Sünden bereitzuhalten. Sie können gekauft oder errungen werden.
 



 
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