Artikel 149 Gedankenverbrechen
(1) Gedankenverbrechen sind Verbrechen, die in Gedanken ausgeführt werden und deshalb nur schwer aufzuspüren sind.
(2) Der Schutz der Gemeinschaft bedingt insbesondere den Schutz vor Gedankenverbrechern.
(3) Der Verdacht genügt.
Nachbarn und Verwandte werden aufgefordert, Verdacht zu äußern. Wer keinen Verdacht äußert, ist verdächtig, ebenso, wer von niemandem verdächtigt wird.
(4) Wer eines Gedankenverbrechens beschuldigt wird, hat zwei Möglichkeiten:
a. Er geht für sein restliches kurzes Leben ins Gefängnis, wo er einer heilenden Folter unterzogen wird. 1. Stufe: Diese wird mit einem Sack über dem Kopf und durch Eintauchen in Wasser ausgeführt. 2. Stufe: Es wird Salz auf die Füße gestreut und ein Kamel darf es lecken. 3. Stufe: Der Delinquent wird befestigt und seine Augen werden geöffnet. Anschließend muss er den ganzen Tag fernsehen, bis sein Gehirn vollständig reingewaschen ist.
b. Er hat Freunde, die ihm beistehen. In diesem Fall sind die auf der anderen Seite die Gedankenverbrecher.
(5) Entsprechend einer Fortführung der Methoden, die George Orwell in "1984" beschrieb, ist die kosmische Sprache zu reinigen. Sie darf nur noch aus zwei Worten bestehen "Alpha" und "Omega". Nach dieser Reinigung sind keine Gedankenverbrechen mehr möglich.
(6) Sonnenflecken zeugen von einem Gedankenverbrechen. Weil die Sonne zu groß ist, um sie in einen Wasserbottich zu tauchen, ist ihr rötender Einfluss durch Sonnencreme zu verhindern.