Artikel 30
(1) Der folgende Artikel unterliegt noch einem Vorbehalt, da die Abstimmungsergebnisse der Vertreter des Sternbildes der Fische nicht rechtzeitig im Korlament erschienen sind.
(2) Große Fische fressen kleine Fische.
(3) Kleine Fische fressen große Fische.
(4) Sowohl kleine als auch große Fische können gefressen werden von Unvernünftigen Säugern (Homo Sapiens).
(5) Außerdem sei es Fischbandwürmern gestattet, diese zu fressen.
(4a) Weitere Möglichkeiten sind im Kochbuch des Vereinigten Nebelhaufens beschrieben.
(4b) Das Kochbuch ist geheim.
(4c) Das Verbreiten der Rezepte wird mit 3 km Schwimmen in einem Fischteich bestraft. Nichtschwimmern sind Schwimmwesten gestattet.
(6) Fische sollen nicht fressen Rindviecher, es sei denn, sie haben wahrhaft großen Hunger.
(7) Zu diesem Zweck soll eine Kuh durchschreiten den halbvollen Teich und dabei ersaufen. (Gegen diesen Paragraph liegt Zerfassungsbeschwerde durch Tierschützer vor, er ist deshalb vorerst ausgesetzt. Kühe sollen nur in vollen Teichen ersaufen.)
(7) Rindviecher sollen nicht fressen ihresgleichen.
(1) Der folgende Artikel unterliegt noch einem Vorbehalt, da die Abstimmungsergebnisse der Vertreter des Sternbildes der Fische nicht rechtzeitig im Korlament erschienen sind.
(2) Große Fische fressen kleine Fische.
(3) Kleine Fische fressen große Fische.
(4) Sowohl kleine als auch große Fische können gefressen werden von Unvernünftigen Säugern (Homo Sapiens).
(5) Außerdem sei es Fischbandwürmern gestattet, diese zu fressen.
(4a) Weitere Möglichkeiten sind im Kochbuch des Vereinigten Nebelhaufens beschrieben.
(4b) Das Kochbuch ist geheim.
(4c) Das Verbreiten der Rezepte wird mit 3 km Schwimmen in einem Fischteich bestraft. Nichtschwimmern sind Schwimmwesten gestattet.
(6) Fische sollen nicht fressen Rindviecher, es sei denn, sie haben wahrhaft großen Hunger.
(7) Zu diesem Zweck soll eine Kuh durchschreiten den halbvollen Teich und dabei ersaufen. (Gegen diesen Paragraph liegt Zerfassungsbeschwerde durch Tierschützer vor, er ist deshalb vorerst ausgesetzt. Kühe sollen nur in vollen Teichen ersaufen.)
(7) Rindviecher sollen nicht fressen ihresgleichen.