Artikel 50 (Fliehkraft)
(1) Jeder hat das Recht, einem Kreislauf zu fliehen.
(2) Wer das Recht zur Flucht anwenden will, darf genau so viel Kraft ausüben, wie auf ihn ausgeübt wird.
(3) Dazu ist der betreffende mit Fäden, Stangen, Magnetkraft, Gravitation oder anderen geeigneten Mitteln zu fesseln.
(4) Je größer die Gravitation ist, umso stärker ist der ausgeübte Druck zu bleiben.
(5) Wer alle Fäden (Stangen, Magnetkraft, Gravitation oder andere geeigneten Mittel) hinter sich abreißt, wird fortgeschleudert.
(6) Wenn die Geschwindigkeit der Flucht groß genug ist, kommt er, sie oder es nicht zurück.
(7) Im anderen Fall kann die Flucht nicht gelingen.
(8) Wer fliehen will, zieht das, welchem er entfliehen will, gleichzeitig an.
(8a) Beispiele: Anziehen kann man Planeten, Sterne, Galaxien und Hosen, insbesondere Windhosen.
(9) Das Recht auf Flucht bedingt die Pflicht, Spuren zu hinterlassen.
(9a) Diese dürfen getarnt, verwischt oder verborgen werden.
(1) Jeder hat das Recht, einem Kreislauf zu fliehen.
(2) Wer das Recht zur Flucht anwenden will, darf genau so viel Kraft ausüben, wie auf ihn ausgeübt wird.
(3) Dazu ist der betreffende mit Fäden, Stangen, Magnetkraft, Gravitation oder anderen geeigneten Mitteln zu fesseln.
(4) Je größer die Gravitation ist, umso stärker ist der ausgeübte Druck zu bleiben.
(5) Wer alle Fäden (Stangen, Magnetkraft, Gravitation oder andere geeigneten Mittel) hinter sich abreißt, wird fortgeschleudert.
(6) Wenn die Geschwindigkeit der Flucht groß genug ist, kommt er, sie oder es nicht zurück.
(7) Im anderen Fall kann die Flucht nicht gelingen.
(8) Wer fliehen will, zieht das, welchem er entfliehen will, gleichzeitig an.
(8a) Beispiele: Anziehen kann man Planeten, Sterne, Galaxien und Hosen, insbesondere Windhosen.
(9) Das Recht auf Flucht bedingt die Pflicht, Spuren zu hinterlassen.
(9a) Diese dürfen getarnt, verwischt oder verborgen werden.