Reform der Naturgesetze

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Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Artikel 50 (Fliehkraft)

(1) Jeder hat das Recht, einem Kreislauf zu fliehen.

(2) Wer das Recht zur Flucht anwenden will, darf genau so viel Kraft ausüben, wie auf ihn ausgeübt wird.

(3) Dazu ist der betreffende mit Fäden, Stangen, Magnetkraft, Gravitation oder anderen geeigneten Mitteln zu fesseln.

(4) Je größer die Gravitation ist, umso stärker ist der ausgeübte Druck zu bleiben.

(5) Wer alle Fäden (Stangen, Magnetkraft, Gravitation oder andere geeigneten Mittel) hinter sich abreißt, wird fortgeschleudert.

(6) Wenn die Geschwindigkeit der Flucht groß genug ist, kommt er, sie oder es nicht zurück.

(7) Im anderen Fall kann die Flucht nicht gelingen.

(8) Wer fliehen will, zieht das, welchem er entfliehen will, gleichzeitig an.

(8a) Beispiele: Anziehen kann man Planeten, Sterne, Galaxien und Hosen, insbesondere Windhosen.

(9) Das Recht auf Flucht bedingt die Pflicht, Spuren zu hinterlassen.

(9a) Diese dürfen getarnt, verwischt oder verborgen werden.
 

Bernd

Foren-Redakteur
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Artikel 53 (Archivierung)

(1) Nachdem man die Welt betrachtet hat, muß man den Saal verlassen.

(2) Reinigungskräfte sorgen dafür, Popkorn und Cola-Reste zu beseitigen.

(3) Liegengelassene Taschen, Regenschirme und andere gegenstände kommen ins Fundbüro.

(4) Die Welt ist ins staatliche Archiv nach Potsdam zu senden, wo sie in einer Metalldose kühl gelagert wird, bis wieder jemand sie sehen möchte.

(5) Wer die Welt sehen möchte, muß zusätzlich zum Eintritt einen kulturbeitrag von 5 Pfennigen leisten.

(5a) Sollte es keine solche Währung mehr geben, nehme ich auch Kaugummis.

(6) Wer die Welt ausleihen möchte, um sie zu betrachten, stellt dazu einen Antrag.

(6a) Eine Kopie wird innerhalb einer Frist von 6 ...en übermittelt.
 

Bernd

Foren-Redakteur
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Artikel 60 (Spiegel)

(1) Das Weltall ist von einem Spiegel zu umgeben.

(2) Licht, das in den Spiegel fällt, wird reflektiert.

(3) Das All ist mit stets wachsender Geschwindigkeit aufzupumpen.

(4) Wenn das All dabei platzt, ist es unendlich.

(5) Wenn das All in den es umgebenden Spiegel blickt, sieht es ganz schön alt aus.

(7) Mit geeigneter Salbe und Spray kann das All sein Alter behandeln. Zumindest fühlt es sich wieder jung.
 

Bernd

Foren-Redakteur
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Artikel 62 (Hygieneparagraph)

(1) Die Vergangenheit steht unter Schutz.

(2) Um die Vergangenheit vor Ansteckung zu schützen, sind einige Hygienemaßnahmen unumgänglich.

(3) Vor der Reise in die Vergangenheit muß der Reisende sich desinfizieren. Entsprechende Lösungen sind in der Hauptzollverwaltung abzuholen.

(4) Nach dem Genuß einer Bratwurst ist eine 3-wöchige Quarantäne einzuhalten.

(5) Sex ist erlaubt, es sind gegenwärtig keine sexuellen Beziehungen bekannt, die die Vergangenheit beeinträchtigen. (siehe auch: unbefeckte Empfängnis)

(6) Milleniumsparties in der Vergangenheit sind untersagt.

(7) Zum Einwickeln der Frühstücksbemmen dürfen keine Zeitungen verwendet werden.

(7.1) Funktelephone sind abzuschalten, sobald man die Zeit vor 1894 erreicht.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Artikel 66 (revidierte Fassung)

(1) Die Natur unterliegt dem Urheberrecht.

(2) Die Natur darf nicht kopiert werden.

(3) Wer die Natur kopiert, wird mit einer Strafe von 300 000 DM bestraft.

(4) Geeignete Kopierer gibt es bei Hertiensi, Karnastadt und im Kometia Markt.

(5) Diese dürfen nicht angeschaltet werden, um die Natur zu kopieren.

(6) Dazu darf der Knopf auf der linken Seite nicht gedrückt werden.

(7) Die Natur darf nicht in das untere linke Kästchen gesteckt werden.

(8) Aus der Rückseite darf die Natur nicht entnommen werden.

(9) Die Natur darf niemandem überreicht werden, nicht verborgt, vermietet oder verzehrt werden.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
(Artikel 113)

Gesetzgebungslücken

(1) Nach längerer Zeit sind Lücken festgestellt worden.

(2) Lücken im Naturgesetz sind nicht tragbar.

(3) Für die Schließung der Lücken ist eine freiwillige Versicherung vorgesehen, diese beträgt 3,3% des Einkommens und ist durch monatliche Ratenzahlung zu begleichen.

(4) Wer durch die Maschen der NAturgesetze schlüpfen will, kann mit dem Rechtsanwalt Dr. Flinkenscherer Verbindung aufnehmen. (Er ist bekanntlich der Schöpfer der kosmischen Inflation).
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Artikel 115 (Änderungsverbot)

(1) Einmal aufgestellte Naturgesetze dürfen ab 1. 7. 2001 nicht mehr geändert werden.

(2) Kopien von Naturgesetzen sind weiterhin möglich.

(3) Wer Naturgesetze nach dem 1. 7. 2001 ändern will, kann das auf zwei Arten tun:

(3a) Löschen des Universums, Aufstellen neuer Gesetze.
(3b) Bitte an Gott (Generaladministrator ohne temporäre Tatunfähigkeit)
(3c) Bestechung von Gott ist verboten.

(4) Wer sich an Lu Zifer oder Belz e Bub wendet, um Naturgesetze zu ändern, zu fälschen oder zu erneuern, wird mit zum Tragen des Censorchips in Silizium verdammt.

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Kommentar

Dieses Gesetz des 3. Terzoms des Polyversums ist heftig umstritten. Es gelangte durch zut(un) des vierundzwanzigsten Drahtes beider Ebenen zur Ausführung.

Insbesondere um (3c) gab es heftige Auseinandersetzung. Was verboten ist, ist nicht unmöglich. Was nicht unmöglich ist, wird getan. Was getan wird, dafür sind Steuern zu zahlen.

So einfach die Logik, so kompliziert die Durchsetzung.

Stehl Koffer vom Planeten aus Sol wollte die Stimme verweigern.

Überzeugt wurde er durch dreitägige Beugehaft.

Doch trotz aller Bemühungen wurde das Gesetz schließlich nur mit einer einzigen Stimme beschlossen, als alle anderen während der Mittagspause die Frühlingssonne genossen.

Blech Hammer, Generalrechtsverdreher
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Artikel 120 (Zeitverschwendung)

(1) Zeit darf nicht verschwendet werden, denn sie ist knapp.

(2) Wegen der Knappheit der Zeit ist ihre strenge Einteilung unumgänglich.

(3) Wer Zeit verschwendet, muß sie zurückgeben.

(4) Ausgenommen davon ist, wer keine hat.

(5) Zeit totschlagen ist keine Verschwendung. Wer Zeit totschlägt, schafft neue Zeit.

(6) (gestrichen)

(7) (gestrichen)

(8) Zeit und Zeitung haben nichts miteinander zu tun.

(9) Wer den Zeitgeist pflegt, braucht reichlich Kaffee. Kalter Kaffee tuts notfalls auch.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Artikel 123

Recht auf Kopie

(1) Jedes Wesen des Universums hat das Recht auf eine angemessene Kopie.

(1a) Kopien sind Duplikate, die mittels anderem Material unter Verlust von Details des Originals hergestellt werden.

(3) (Meldungspflicht)

Kopien haben sich zu melden, wenn sie aufgefordert werden.
Das Melden kann auch heimlich geschehen.

(4) Ein Original ist nicht verpflichtet, sich als solches zu bekennen.

(5) Die Vergütung der Kopien kann pauschal erfolgen, oder im Einzelfall kann ein angemessener Preis festgelegt werden.

Hersteller von Kopierern, die es ermöglichen, mehr als drei Kopien pro Minute anzufertigen, haben als angemessene Vergütung zehn Prozent des Verkaufspreises zu bezahlen, mindestens aber 12,5 Kosmo.

Für Material, welches zum Anfertigen von Kopien genutzt werden kann, ist ebenfalls eine Kopiergebühr zu entrichten.

Die Gebühr darf den Wert des Materials maximal um 324 Prozent übersteigen.

(6) Kopien von Kopien sind unzulässig.

(7) Für Kopien von Kopien sind Steuern zu entrichten, die im Einzelfall vom Korlament überprüft werden können.

(8) Kopien von Geldscheinen sind keine Kopien.
 
B

beisswenger

Gast
Einige Anmerkungen dazu,

werter Kollege:

1. Paragraph 2 fehlt (oder ist 1a = 2?)

2. Kopien von Geldscheinen sind unmöglich, da ein Kopierschutz existiert (Erkennung eines Codes auf denselbigen)

3. Was ist mit der Urheberrechtsabgabe?
Wer führt ab, bzw. wer empfängt diese

Ich stelle den Antrag auf Überarbeitung!
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Werter Kollege Beisswenger,

ich habe die Anfrage an den "Unterausschuss zur Beantwortung Terrestrischer Quängeleien" des dritten Senats des Kosmischen Questariums weitergeleitet.

DL Quinlust Moldrin, der Rechtsverdreher und Kular Beider Seiten, war so freundlich, sie zu beantworten.

Die Antwort lautet

1415179

(Ich habe mir gestattet, die Antwort von DL Quinlust Moldrin in die deutsche Sprache zu übersetzen, dabei einige der Eigentümlichkeiten des Originals erhalten, sie mögen altertümlich klingen, diese Resonanzen stammen von mir, sind aber dem Original weitgehend angemessen, insbesondere habe ich versucht, seine eigentümliche Rechtschreibung zu transkribieren.)


Woiter Magister Beisswenger

Do üch nüch woiss, ob süü wohl Orüginol oder Kopüü soien, sötze üch auf diese Ungewüssheut.

Nunmeero im Detail
werter Kollege:

Süü schreiben
1. Paragraph 2 fehlt (oder ist 1a = 2?)
Noin, weder föhlt Paragraph zwoi, noch ist er öins a.
Er üst ledüchlich gehoim. Von soiner Vöröffentlüchung würd dösholb abgesöhen. Wönn sü ühn könnenlörnen möchten, mössen sü vorhör on dör Polüvörsütät 14 Öonen Röcht studüren.
Sonst würde dör Porogroph Ühren Kopf spröngen. Davor wollte das Korlamönt Sü schützen.

2. Kopien von Geldscheinen sind unmöglich, da ein Kopierschutz existiert (Erkennung eines Codes auf denselbigen)

Wohör wüssen Sü dos? Dör Vörsuch üst strofbor. Üm Übrügen bewog düse Tatsoche das Korlamönt dazu, föstzulögen, dos so ötwos koine Kopüen sünd.

3. Was ist mit der Urheberrechtsabgabe? Wer führt ab, bzw. wer empfängt diese

Ös Steht Ühnen frei, die Uhrhöberrechts Obgobe zu örheben, und sü oinzusammeln.
Sü würd mit 95 % vörstojert und zusötzlich wörden 15% Beorbeitungsgebühren verlongt.

Ich stelle den Antrag auf Überarbeitung!

Üch hobe dön Ontrog an dos Korlomönt weitergeloitet.

Das Korlomönt würd ihn auf soiner übernöchsten Berotung beroten, sü ist föstgesötzet auf den 24. April 3128 Ührer Zoitrechnung. Das Korlamönt würd ühnen im Verlauf der nöchsten 500 Johre Oin Anmöldeformulor zuschücken.

Glück und Gedold wünscht Ühnen Ür horchergöbener Düner

DL Quinlus Moldrin
Kular

Formalhut, den 34. Jukter 3252 AL
 
B

beisswenger

Gast
Vielen Dank, werter Kollege,
so geht nun alles seinen rechten Gang. Ich hoffe nur, dass mein Antrag nicht in einem Zeitloch oder in der Bürokratie versinkt.
Schönen Abend!
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Werter Kollege Beisswenger,

ich war mit der Antwort nicht zufrieden, die das Korlament hier auf den §-Weg gebracht hat. Es ist eben keine.
Was soll ich Jahrhunderte warten?

Auch ich bin unzufrieden, mit dem Urheberrechtsgesetz, dem Gravitationsgesetz und dem Ohmschen Gesetz.

Alle bedürfen dringlich der Überarbeitung.

Viele Grüße und Danke für die großmütige Geduld.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Artikel 125 Beiß- und Kratzgesetz

Recht auf Beißen und Brechen

(1) Jeder, der Zähne hat, hat das Recht auf Beißen und auf Ausbeißen. Die ausgebissenen Zähne können ersetzt werden.

(2) Jeder, der Stacheln hat, hat das Recht auf Stacheln. Das Recht auf Aufstacheln dagegen bleibt den Aufstachlern vorbehalten, die in diese Wahlfunktion gewählt werden.

a) Wer erst einmal gewählt ist, bleibt sein ganzes Leben lang Aufstachler.

b) Jeder darf sich selber wählen.

(3) Das Recht zum Beißen und Ausbeißen kann durch Gesetze eingeschränkt werden. gegebenenfalls ist ein gerechter Ausgleich zu zahlen.

a) Wer ein Ohr abbeißt, zahlt Schadenersatz, oder er erhält 3 m schwedische Gardinen für die Dauer von 2 Jahren.

(4) Wer einem anderen ...

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Kommentar:

Leider kam ein Teil des Gesetzes verstümmelt aus dem Dechiffrator. Es wird bei passender Gelegenheit erneut veröffentlicht. Böse Zungen behaupten, das liege an dem hochfrequenten Wechsel der Gesetzgeber.

In mancherlei Hinsicht ist das Gesetz zu bemängeln.

So ist es sprachlich schludrig aufgebaut.

Wer erst einmal gewählt ist, bleibt sein ganzes Leben lang Aufstachler.

Was geschieht mit denen, die zweimal gewählt sind?

Kann man mittels Zeitmaschine die Verweildauer hinter schwedischen Gardinen verlängern?

Die angebliche Verstümmelung ist unglaublich und ungeheuerlich. Was soll hier verborgen werden?

Glas Auge,
Rechtsverdreher,
Formalhaut

Das Honorar von 36 Kosmo zuzüglich 342% Allfluchtsteuer ist an die Luxtrische Manilität zu entrichten.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Werter Kollege Beisswenger, das ist nicht mein Ressort.

Zahnersatz bitte unter 0815 3. Obergeschoß, linkes Zimmer, zweites Regal, da Formulare ausfassen.

Es wird gewarnt, zwecks Datenschutz nur falsche Angaben zu machen.

Bei Zuwiderhandlungen kommen die Entschlüsselungsbohnen durcheinander.

(Sie werden für den Quantenkaffee mit multipler Parallelverarbeitung benötigt)

Abteilung Q,
Bürgerreklamationen und Kundendienst.

Die Rechnung von 254 Kosmo bitten wir, zuzüglich Zoll und Mehrwertsteuer auf die Minus Major Bank zu überweisen.

Kontonummer und Triebzahl liegen auf Venus 23.


Ergebenst
Medwed Njeponimaju
Kulurantdentalist
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Artikel 127 (Umwandlungen und Erhaltungssätze)

(1) Umwandlungen der eigenen Eigenschaften in mäßiger oder gemäßigter Form sind grundsätzlich erlaubt.

(1 a) Zu den erlaubten Umwandlungen gehören Farbe, Geschlecht, Anzahl der Gliedmaßen sowie Fahnen.

(1 b) Die Umwandlung von Fahnen ist nur unter Einschränkungen möglich. Die Umwandlung von Fahnen geschieht durch Vertrag oder durch Kampf.

(2) Quarks dürfen ihre Farbe nicht ändern. Unter bestimmten Bedingungen dürfen sie kichern oder zwinkern.

(2a) Wenn ein Quark zwinkert, darf es das nur mit beiden Augen gleichzeitig.

(2b) Es dürfen nur Quarks mit kalten und warmen Farben miteinander tanzen.

Wenn ein rotes Quark mit einem gelben tanzen möchte, sind noch ein grünes und ein blaues notwendig. (Aufpasserparagraph)

(2c) Quarks dürfen beim Tanzen keinen Überschlag ausführen.

(2d) Wenn ein Quark ein schwarzes Loch durchquert, und sei es noch so klein, verliert es seine Haare.

(3) Umwandlung von Männern in Frauen ist der Umwandlung von Frauen in Männer gleichgestellt.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Artikel 128 (Rotverschiebung)

(1) Der Nachthimmel ist im wesentlichen dunkel, wenn man von einzelnen Leuchten absieht. Leuchten sind Gaslaternen, Elektrolampen, Lagerfeuer und Sterne.

(2) Um die Dunkelheit des Nachthimmels schützen zu können, haben Teilchen und Wellen in Abhängigkeit von der Entfernung eine Abgabe zu entrichten. Die Abgabe kann diskret erfolgen.

(3) Die durch Abgaben an Energie bedingte Rotverschiebung ist zu tolerieren. Sie kann auch nicht durch einzelne Extreme Heller (Supernovae) beseitigt werden.

(4) Die Rotverschiebung erfolgt global auf dem Hintergrund von 2,7 K Strahlung.

(5) Runzeln im Raum sind zulässig, sofern sie durch gewöhnliche Teleskope nicht auffindbar sind.

(6) Lebewesen dürfen nicht bemerken, dass sie im kosmischen Mittepunkt stehen (Kopernikanisches Prinzip).

(7) Durch die allgemeine Rotverschiebung ist zu gewährleisten, dass selbst ferne nebel gravitronisch nicht benachteiligt werden.

(8) Der Horizont ist zu beschränken. Niemand darf hinter den Ereignishorizont blicken dürfen. (Blicke in Träumen sind zulässig.)
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Artikel 132 (Geschlecht)

(1) Jeder Gegenstand und jedes Lebewesen besitzt ein eindeutiges Geschlecht.

(2) Als Geschlecht sind zulässig: männlich, weiblich und sächlich.

(3) Zusammenballungen und Teile besitzen ebenfalls ein eindeutiges Geschlecht.

(4) Der Zwitter ist männlich.

(5) Das Mädchen ist sächlich, bis es zur Frau wird, dann ist es weiblich, außer der Kopf, der bleibt männlich, ebenso der Arm, der Hals und der Nabel, einschließlich Ring. Das Bein und das Genick dagegen bleiben sächlich.

(6) Der Mensch ist männlich, bis er stirbt, dann wird er weiblich. Die Leiche besitzt aber auch noch männliche Teile, wie Arme und Oberschenkel, während Beine sächlich sind.

(7) Egal, wie männlich der Mensch ist, in der Gemeinschaft wird er weiblich. Die Gemeinschaft, die Kumpanei, die Organistation und die Gesellschaft sind gute Beispiele. Wenn aber nur zwei zu einem Paar zusammenkommen, sind sie sächlich.

(8) Das Denken ist weder männlich noch weiblich, der Gedanke dagegen ist eindeutig männlich, dagegen ist die Idee weiblich.

(9) Wie sehr man sich auch manikürt, das Gesicht bleibt sächlich.

(10) Beim Regen weiß man nicht so genau. Im Falle von Nässe ist er männlich, im Falle von Bewegung aber eher männlich.

(11) Zauberei ist immer weiblich, ebenso wie die Zeit und die Gemütlichkeit.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Artikel 134 (Gebührenordnung)

Es macht sich erforderlich, einen bestimmten Anteil an Gebühren einzuziehen, um bei der wachsenden Sternenzahl im Kosmos die Stabilität weiterhin zu gewährleisten.

(1) Jeder Stern hat eine Sternstundengebühr von 10 Kosmo zu entrichten, wenn er einen Solararzt aufsucht.

(2) Die Sternstundengebühr kann im Notfall auch hinterher bezahlt werden.

(3) Als Ausgleich werden die Preise für Sternenelixiere erhöht.

(4) Wer nur zur Fleckenkontrolle geht, muss die Gebühr ebenfalls entrichten, außer bei der Vorsorgeuntersuchung.

(5) Wenn bei der Vorsorgeuntersuchung Sonnenflecken gereinigt werden, ist die Gebühr ebenfalls zu zahlen.

(6) Rezeptfreie Sternenelixiere sowie rezeptpflichtige Elixiere sind von der Preisbindung befreit und dürfen festgelegt werden.

(7) Das Sternensterben in der Galaxis ist beabsichtigt und dient der Stabilisierung des Pflegeaufwands. So können in Zukunft Sterne von der Behandlung befreit werden, wenn ein Kollaps zum Schwarzen Loch bevorsteht. Vor der Ausstellung der Befreiung ist die Sternstundengebühr zu entrichten.

(8) Zur Senkung der Beiträge sind die Beiträge um mindestens ein Prozent zu erhöhen.
Für das Entfernen kosmischer Nebel ist eine extra Nebelpflichtversicherung abzuschließen.

(9) Mitglieder des Korlaments sind natürlich von Zahlungen befreit.
 



 
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